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19Jan/100

Kündigungsfristen: EuGH sieht Diskriminierung in Deutschland

Was für Arbeitsrechtler und Personaler wie mich nur eine Frage der Zeit war, wurde nun offiziell entschieden. Das deutsche Arbeitsrecht verstößt in Teilen gegen geltendes EU-Recht.

Der Europäische Gerichtshof hatte über die Klage einer 28-jährigen Deutschen zu entscheiden, der vom Arbeitgeber mit einer Frist von einem Monat gekündigt wurde. Eigentlich hätte sie eine 4-monatige Kündigungsfrist, arbeitete sie doch bereits 10 Jahre im Unternehmen. Und da ist der Knackpunkt.

Im deutschen Arbeitsrecht werden (üblicherweise) Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht angerechnet. Im zu verhandelnden Fall ging es also um die Frage, ob die Klagende nun 3 oder 10 Jahre im Unternehmen war. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, das es sich um eine Altersdiskriminierung handelt, wenn Arbeitszeiten und Betriebszugehörigkeiten erst ab dem 25. Lebensjahr angerechnet werden.

Für mich als Personaler ist dieses Urteil weder eine Überraschung noch eine Katastrophe. Wir haben in unserem Unternehmen immer die Zeiten unabhängig vom Alter an- und berechnet. Auch deshalb weil schon lange über eine Gesetzesänderung spekuliert wurde. Nun wird diese wohl auch irgendwann kommen.

Was bleibt ist die Frage, inwieweit der europäische Gerichtshof deutsche Gesetze per Urteil außer Kraft setzen kann. Viele Klagende werden sich sicher auf das Urteil des EuGH berufen. Letztlich werden Sie damit, Gesetzesänderung hin oder her, aber wohl in künftigen Entscheiden Recht bekommen.

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